Konsensverfahren

Das Konsensverfahren ist eine besondere Form der Gruppenentscheidung.

Alle können sich gleichberechtigt an der Entscheidungsfindung beteiligen. Es gibt keine Abstimmungen im klassischen Sinne mit Mehrheiten und Minderheiten, sondern der Aushandlungsprozess wird so lange fortgesetzt bis alle mit dem Ergebnis „leben“ können.

Jede_r Einzelne hat ein Mitsprache- und Vetorecht. Dieses Entscheidungsverfahren geht deutlich weiter als Systemische Konsensieren und erfordert ein hohes Maß an Verantwortung von und für den Einzelnen und die Gruppe. Die eigene Haltung spielt eine besonders wichtige Rolle.